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Kinderland-Daten im Überblick
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Kinderland,Kaiserin-Augusta-Alle 41 / Ilsenburger Str. 17, 10589 Berlin-Charlottenburg
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nahe
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U-Bahn Mierendorffplatz
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sonstige Verkehrsanbindungen:
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BVG-Bus M27 (Haltestelle direkt vor der Haustür)
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Krippe – Kindergarten – Vorschule (Ganztagseinrichtung)
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65 Plätze (ganztags = 7-9 Std. lt. Kitagutschein, in Ausnahmefällen auch 5-7 Std.)
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1 - 6 Jahre
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Arabisch, Deutsch, Chinesisch, Dänisch, Englisch, Französisch, Indisch (Hindi, Sanskrit), Italienisch, Koreanisch, Kurdisch, Persisch (Iran), Polnisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch
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4 Gruppen für Kinder von 1 - 6 Jahren insgesamt
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darunter:
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1 Krippengruppe (1-2 Jahre)
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2 Kindergartengruppen (2-4 Jahre)
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1 Vorschulgruppe (4-6 Jahre)
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330 qm insgesamt davon Kita: 240 qm davon Vorschule: 90 qm
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- Pädagogische Schwerpunkte
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- Körper-, Sport- u. Bewegungspädagogik (Expertenkompetenz)
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- Interkulturelle Erziehung und Bildung (Expertenkompetenz)
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- Sprechfreude, Spracherwerb und Sprachförderung (Expertenkompetenz)
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- Pädagogische Angebote (u.a.)
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- musikalische Früherziehung
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- Werken (mit Holz u.a. Materialien)
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- Kinderturnen / Sport in der Charlottenburger Sporthalle (Sömmeringstr.)
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- Schwimmkurse in einem öffentlichen Schwimmbad (von der Wassergewöhnung bis zum Seepferdchen für Vorschulkinder zu bestimmten Zeiten.)
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7:15 - 16:15
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7:30 - 17:00
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- Ernährung - Essen - Versorgung in und durch die Einrichtung
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bringen Sie von zuhause mit; alles andere stellt die Einrichtung
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Vollwert-Catering von luna-berlin.de.
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Imbiss (Brote, Obst, Rohkost)
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zu jedem Zeitpunkt.
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Die Finanzierung von Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft setzt sich zu 79,5% aus öffentlichen Mitteln und zu 13% aus Kita-Kostenbeiträgen der Eltern auf der Grundlage des Tagesbetreungs-Kostenbeteiligungsgesetzes (TKBG) zusammen. Auf dieser Grundlage sind 92,5% der Finanzierung sichergestellt. Die Finanzierungslücke in Höhe von 7,5% muss von den Einrichtungen erwirtschaftet werden. Darin begründet sich der sog. Trägerzuschlag, den viele kleine Einrichtungen in freier Trägerschaft erheben. Er beträgt im Kinderland 56,13 € mtl. Der monatliche Elternbeitrag setzt sich zusammen aus dem Kita-Kostenbeitrag lt. Kita-Kostentabelle (ganztags)plus Verpflegungspauschale 23,00 € plus Trägerzuschlag in Höhe von 56,13 €.
Bei den Elternbeiträgen zu berücksichtigen ist, dass es sich im Kinderland um ein All-Inclusive-Angebot handelt, d.h., es existieren keine Gruppen-, Material- oder sonstigen Kassen. Bei Eintrittsgeldern für Theater- oder Kinobesuche und sonstige Ausflüge wechselt sich das Kinderland mit den Eltern ab.
Elternbeitrag für einen Krippen, Kindergarten- und/oder Vorschulplatz
- gestaffelt nach Kita-Kostentabelle (ganztags) plus Trägerzuschlag in Höhe von 56,13 € für einen Ganztagsplatz (gilt auch für Vorschulkinder)
- bei einem Jahres-Bruttoeinkommen unter 22.500,00 € beträgt der Mindestbeitrag für einen Ganztagsplatz inkl. Trägerzuschlag 132,82 € mtl.
Es gibt eine eng begrenzte Anzahl von Plätzen, die mit Kindern aus Familien in schwieriger wirtschaftlicher Lage belegt werden können. Unter dem Vorbehalt einer guten Auslastung der Einrichtung gibt es hier im begründeten Einzelfall die Möglichkeit, den Trägerzuschlag zu reduzieren und ggf. weniger als den Mindestbeitrag zu zahlen. Dazu ist ein Nachweis erforderlich, der die besondere Schwierigkeit der sozialen Lage dokumentiert.
Weitere Hinweise
Diese Angaben zur Kostenbeteiligung gelten nur bei Vorliegen eines „Kita-Gutscheins“ ihres zuständigen Amtes für Tagesbetreuung in ihrem Berliner Wohnbezirk. Anträge zur Anmeldung bei ihrem zuständigen Bezirksamt finden sie als download (pdf.file) unter dem Eltern-Info-Button.
Selbstverständlich können Sie bei Nicht-Vorliegen eines „Kita-Gutscheins“ einen Krippen-, Kindergarten- oder Vorschulplatz auch komplett privat finanzieren.
Ebenso können Sie, wenn Ihr Kita-Gutschein für die Bereiche Krippe oder Kindergarten lediglich eine Halbtags- (bis 5 Std.) oder Teilzeitbetreuung (5-7 Std.) vorsieht, eine zusätzlich gewünschte Betreuung privat finanzieren. Der Satz beträgt 5,- € pro angebrochener Stunde pro Tag während der Öffnungszeiten.
Steuertipp
Kosten für Kinderbetreuung sind im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung begrenzt absetzbar. Wir stellen Ihnen am Ende eines Kalenderjahres gerne Bescheinigungen über die Höhe Ihrer Kindergartenkosten aus.
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